Motorrad Verkauf ins Ausland

Motorrad Verkauf ins Ausland

16. Mai 2019

Ein Motorrad mit Mängeln zu verkaufen, stellt sich hierzulande oft als schwerer heraus, als man annehmen könnte. Dementsprechend ist es oft einfacher, wenn Du Dein Glück, jenseits der Grenzen versuchst. Vor allem wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, dass weder TÜV noch Umweltplakette bekommen hat, hast Du häufig in Osteuropa oder außerhalb Europas mehr Chancen noch einen guten Preis zu erzielen.

Der Verkauf ins EU-Ausland unterscheidet sich kaum von einem dem innerhalb Deutschlands. Trotz allem solltest Du einige Dinge beachten, um im Nachhinein keine Schwierigkeiten zu bekommen.

Was muss man bei einem Verkauf ins Ausland beachten?

An oberster Stelle steht - Dein Bike vor dem Verkauf unbedingt abzumelden! Der Käufer kann dies aus seinem Land später nicht mehr tun, denn ein Fahrzeug, welches in Deutschland gemeldet ist, kann auch nur dort wieder abgemeldet werden. Solltest Du dies nicht tun, kann das zu erhebliche Schwierigkeiten führen. Zum einen wärst Du weiterhin dazu verpflichtet die KFZ-Steuer zu zahlen und bei Unfällen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, wärst Du weiterhin die Person, die dafür haftet. Zudem ist es schwieriger einen Betrug außerhalb Deutschlands aufzudecken, als innerhalb des Landes. Liegt der Verkaufspreis über 1000€, darfst Du nicht vergessen Dein Motorrad beim Zoll anzumelden.

Bevor Du Dein Motorrad dem Käufer
übergibst, ist es ratsam die wichtigsten Papiere noch einmal zu überprüfen.

Auf dem Kaufvertrag sollten folgende Punkte angegeben sein:

  • Der vollständige Name beider Vertragspartner
  • Die vollständigen Adressen beider Vertragspartner
  • Die Ausweisnummer des Käufers
  • Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe

Wenn der Käufer es erlaubt, ist es
empfehlenswert zusätzlich eine Kopie seines Personalausweises anzufertigen. Der
Käufer ist jedoch nicht dazu verpflichtet Dir das zu genehmigen.

Bevor das Motorrad aus
Deutschland transportiert werden darf, bekommt es ein sogenanntes
Ausfuhrkennzeichen. Dieses unterscheidet sich vom Kurzzeitkennzeichen, dass es
länger gültig ist und von allen Ländern akzeptiert wird.

Sollte der neue Besitzer nach der
Fahrzeugübergabe, jedoch bevor das Zweirad wieder angemeldet ist, einen Unfall
verursachen, läuft die Abwicklung weiterhin über Deine Versicherung und ihr
geltet beide als Schuldner. Die Versicherung sucht sich in diesem Fall selbst
aus, wer von beiden die Kosten zu tragen hat. Hat der Käufer das Motorrad schon
in seinem Land angemeldet, trägt er allein
die Schuld und Du hast nichts zu befürchten.

Motorradverkauf außerhalb der EU

Grundsätzlich ist auch der
Verkauf eines Motorrads außerhalb der EU-Staaten frei und es fallen bei einem
privaten Verkauf keine Steuern o.ä. an. Um es jedoch transportieren zu können,
muss die Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden. Ob nun letztendlich doch Kosten
auf Dich zukommen kannst Du nur selbst auf Anfrage herausfinden. Für die
Ausfuhr eines jeden Fahrzeugs musst Du zuerst eine sogenannte EORI Nummer
beantragen. Diese Nummer ist hauptsächlich dafür da, Informationen über die
Vertragspartner und die Exportware zu speichern und diese jederzeit erneut
abrufen zu können.

Das brauchst Du für die Anmeldung der Ausfuhr:

  • Kopie vom Fahrzeugbrief
  • Kopie der Exportrechnung
  • Art des Transports
  • Angaben zum Grenzzollamt bei dem die EU verlassen wird

Auch bei der Ausfuhr außerhalb
der EU benötigst Du das Ausfuhrkennzeichen und eine KFZ-Haftpflichtversicherung.
Damit schlussendlich Deine Anfrage nach einer Ausfuhr bestätigt werden kann
benötigst Du folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
  • Abmeldebescheinigung
  • Ausfuhr-Versicherungsbestätigung
  • TÜV-Prüfbericht
  • Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters oder eine Vollmacht
  • Das Motorrad

Wenn die Prüfung erfolgreich war,
erhältst Du eine MRN-Nummer (Movement-Reference-Number), mit der Deine Maschine
offiziell den Zoll passieren darf und von den Zollbeamten an jedem Zollgrenzamt
abgestempelt wird. Diese abgestempelte Ausfuhranmeldung solltest Du unbedingt, als
Nachweis für das Finanzamt aufbewahren.

Am unkompliziertesten für Dich
ist es jedoch, Dein Gebrauchtmotorrad im Ausland an einen Händler zu verkaufen.
Diese kennen sich im Regelfall mit den jeweiligen Ausfuhrbedingungen bestens aus.

Nimm dich in Acht vor Betrügern!

Einige Dinge sind zu beachten, damit
Du auch auf der sicheren Seite bist:

Nimm niemals Schecks an, denn
diese sind oftmals gefälscht. Auch auf Überweisungen solltest Du besser
verzichten. Die sicherste Bezahlmethode bei einem Motorradverkauf ins Ausland
ist immer eine Barzahlung. Prüfe aber trotzdem vor der Übergabe, ob der Betrag auch
stimmt. Wenn der Käufer keine Möglichkeit hat Dir Dein Geld bar auszuzahlen,
wäre eine alternative sichere Bezahlmethode PayPal. Dementsprechend ist klar –
händige dem potenziellen Käufer das Motorrad sowie Fahrzeugbrief niemals vor
der Bezahlung aus.

Am besten gehst Du auch erst gar
nicht auf Interessenten ein, die einen Kaufvertrag per Mail mit Dir aushandeln
wollen. Dabei können schnell bestimmte Angaben gefälscht werden und im
Nachhinein stehst Du nach Vertragsabschluss hinten an.

Zuletzt wollen wir noch anmerken,
dass die meisten Motorradkäufer an einer Probefahrt interessiert sind. Bei
einem Auto kann man problemlos mitfahren. Bei einem Zweirad ist dies jedoch
nicht möglich. Prüfe also in jedem Fall vorab, den Führerschein und lass Dir
den Personalausweis aushändigen. Dann kannst du davon ausgehen, dass dein
Motorrad auch wieder zurückgebracht wird. Außerdem solltest du dem
Kaufinteressenten auf keinen Fall den Fahrzeugbrief für die Probefahrt aushändigen,
denn mit Fahrzeugbrief in der Tasche kann die Person mit Deinem Motorrad verschwinden.

Wenn Du alle Tipps beachtest und
mit Vorsicht an die Sache herangehst sollte einem erfolgreichen Verkauf ins
Ausland nichts im Wege stehen!

Viel Glück!

Checkliste

Verkauf innerhalb der EU

  • Motorrad abmelden
  • Kopie des Personalausweises
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Schriftlicher Kaufvertrag inkl.:
    • Der vollständige Name beider Vertragspartner
    • Die vollständigen Adressen beider
      Vertragspartner
    • Die Ausweisnummer des Käufers
    • Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe

Verkauf außerhalb der EU

  • Ausfuhr beim Zoll anmelden
  • EORI-Nummer
    • Kopie vom Fahrzeugbrief
    • Kopie der Exportrechnung
    • Art des Transports
    • Angaben zum Grenzzollamt bei dem die EU verlassen wird
  • Ausfuhrkennzeichen
  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
  • Abmeldebescheinigung
  • Ausfuhr-Versicherungsbestätigung
  • TÜV-Prüfbericht
  • Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters oder eine Vollmacht
  • Das Motorrad
  • MRN-Nummer